Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- bzw. Studienleistung
Studierende, die neu in den Bachelorstudiengang Liberal Arts and Sciences immatrikuliert wurden, können innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung zuvor erbrachter Studien- bzw. Prüfungsleistungen oder anderer Leistungen stellen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Im Rahmen der Äquivalenzfeststellung sind die zuständigen Fachvertreter/innen zu hören.
Um sich eine Studien- bzw. Prüfungsleistung anerkennen zu lassen, schicken Sie bitte einen Antrag per E-Mail an die Koordination des LAS-Studiengangs (koordination∂liberalarts.kit.edu, namentlich Alexandra Hausstein oder Marie-Claire Haag) inklusive der erforderlichen Unterlagen, aus denen die anzuerkennenden Leistungen hervorgehen (i. d. R. das Transcript of Records sowie Auszüge aus dem Modulhandbuch). Das Koordinationsteam wird dann die Unterlagen prüfen, diese an die Fachvertreter/innen weiterleiten und einen Termin mit Ihnen ausmachen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags werden die Unterlagen von den Fachvertreter/innen mit deren Votum an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, der Ihre vorgelegten Leistungen im Blick auf die fachlichen Anforderungen der beschriebenen Module im LAS Studiengang prüft und anerkennt. Gleichwertigkeitsprüfungen erfolgen nicht im Sinne eines schematischen Vergleichs, sondern im Sinne einer Gesamtbewertung (Äquivalenzfeststellung).
Die rechtliche Grundlage für Anerkennung findet sich in der SPO 2025: § 19 „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Studienzeiten“.
Nachteilsausgleich
Als Studierende mit Behinderung, chronischer und psychischer Erkrankung sowie Teilleistungsstörungen haben Sie einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich im Studium. Weitere Informationen zu den Regelungen des Nachteilsausgleichs an der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften finden Sie auf der Webseite der Fakultät. Bitte kontaktieren Sie vorab das Prüfungssekretariat der Fakultät (pruefungsverwaltung∂geistsoz.kit.edu), das Sie dabei unterstützt, den Antrag für den Prüfungsausschuss vorzubereiten. Nach der Prüfung Ihres Antrags werden die Unterlagen von den Fachvertreter/innen mit deren Votum an den Prüfungsausschuss (pruefungsverwaltung ∂does-not-exist.geistsoz kit edu) weitergeleitet. Dieser ist für die sachliche Prüfung und Genehmigung der Anträge im LAS zuständig.
